KfW Förderung Neubau
Die KfW-Förderung für den Neubau bietet attraktive finanzielle Unterstützung, um energieeffiziente und nachhaltige Wohnräume zu schaffen.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Förderprogramme es gibt, wie Sie von ihnen profitieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Zuschüsse oder zinsgünstigen Kredite der KfW in Anspruch zu nehmen.
Inhalt
- Was ist die KfW?
- KfW Förderung 2025
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit 296)
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredite 297 & 298)
- Wohneigentum für Familien – Neubau (Kredit 300)
- Zwei Förderstufen für klimafreundliche Gebäude
- FAQ: Häufige Fragen zur KfW Förderung Neubau
Was ist die KfW?
Die Abkürzung KfW steht für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es handelt sich dabei um eine deutsche Förderbank, die 1948 gegründet wurde. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eine der größten Förderbanken weltweit. Die KfW unterstützt Projekte in verschiedenen Bereichen, darunter Wohnungsbau, Infrastruktur, Bildung und Umwelt. Ihr Ziel ist es, wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und andere finanzielle Hilfen an, um private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Institutionen bei Investitionen zu unterstützen. Besonders bekannt ist die KfW für ihre Programme zur Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren sowie zur Unterstützung von Existenzgründungen. Durch ihre Maßnahmen trägt die KfW dazu bei, ökologische und soziale Ziele zu erreichen und die Lebensqualität in Deutschland zu verbessern.
KfW Förderung 2025
Im Jahr 2025 bietet die KfW weiterhin attraktive Förderungen im Bereich klimafreundlicher Neubau an, um den Übergang zu nachhaltigem Bauen zu unterstützen.
Privatpersonen können von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen profitieren, die speziell für den Bau energieeffizienter Wohnhäuser konzipiert sind. Diese Förderungen helfen nicht nur, die Baukosten zu senken, sondern tragen auch zur Reduzierung der Betriebskosten durch geringeren Energieverbrauch bei.
Unternehmen haben ebenfalls die Möglichkeit, durch KfW-Programme in nachhaltige Bauprojekte zu investieren, was ihre Wettbewerbsfähigkeit steigert und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Die Integration erneuerbarer Energien und innovativer Technologien wird gefördert, was langfristig sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile mit sich bringt.
Insgesamt bieten die KfW-Förderungen im Bereich klimafreundlicher Neubau eine wertvolle Unterstützung für alle, die aktiv zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen möchten.
KfW Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit KfW 296)
Mit diesem Programm fördert die KfW sowohl den Neubau als auch den Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes. Das Programm ist noch verhältnismäßig neu seit dem 01.10.2024 und hat das Ziel, den Bau preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen.
Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, Unternehmen und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.
Überblick:
- Für Neubau und Erstkauf
- Förderkredit ab 1,08% effektivem Jahreszins
- Bis zu 100.000 € je Wohneinheit
- Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Das Wohngebäude muss dafür unter anderem folgende Mindestanforderungen der Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment” erfüllen:
- Es muss die KfW-Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen
- Je nach Größe der Wohnfläche gibt es eine Mindestanzahl an Wohnräumen
- Es darf einen Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus nicht überschreiten
- Es darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
Dass das Gebäude alle Voraussetzungen für diese Förderstufe erfüllt, bestätigt Ihnen eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz. Die Kosten für diese Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.
KfW Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredite KfW 297 & KfW 298)
Die Kredite 297 und 298 fördern den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Dabei kann die Nr. 297 in Anspruch genommen werden, wenn Sie das Wohngebäude bzw. die Wohnung privat selbst nutzen. Die Nr. 298 kann auch bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen in Anspruch genommen werden.
Überblick:
- Für Neubau und Erstkauf
- Förderkredit ab 2,27% effektivem Jahreszins
- Bis zu 150.000 € je Wohnung
- Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Wohneigentumsgemeinschaften, Vermieter, Einzelunternehmer, Unternehmen und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts. Dabei gibt es für die förderfähigen Gebäude zwei Stufen: das klimafreundliche Wohngebäude und das klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Dass das Gebäude alle Voraussetzungen für die jeweilige Förderstufe erfüllt, bestätigt Ihnen eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz. Die Kosten für diese Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.
Wohneigentum für Familien – Neubau (Kredit KfW 300)
Der Kredit KfW 300 richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende und fördert den Bau und den Erstkauf selbst genutzter klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Überblick:
- Für Neubau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- Förderkredit ab 0,29% effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 €
- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Förderung ist abhängig vom Einkommen und der Kinderanzahl
Dabei gibt es für die förderfähigen Gebäude zwei Stufen: das klimafreundliche Wohngebäude und das klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Dass das Gebäude bzw. die Eigentumswohnung alle Voraussetzungen für die jeweilige Förderstufe erfüllt, bestätigt Ihnen eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz. Die Kosten für diese Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.
Zwei Förderstufen für klimafreundliche Gebäude
Klimafreundliches Wohngebäude
Diese Förderstufe wird erreicht, wenn unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Es muss die KfW-Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen
- Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden
Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Diese Förderstufe wird erreicht, wenn unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Es muss die KfW-Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen
- Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden
- Es muss die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllen, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
Häufige Fragen zur KfW Förderung Neubau
Ein KfW-Kredit lohnt sich in mehreren Situationen, insbesondere wenn Sie folgende Ziele verfolgen:
- Energieeffizientes Bauen oder Sanieren: Wenn Sie ein neues, energieeffizientes Haus bauen oder ein bestehendes Gebäude sanieren möchten, können KfW-Kredite helfen, die Kosten zu senken und gleichzeitig von attraktiven Zinssätzen und Förderungen zu profitieren.
- Nachhaltige Investitionen: Wenn Sie in umweltfreundliche Technologien investieren, wie z.B. erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen) oder energieeffiziente Heizsysteme, können KfW-Kredite eine finanzielle Unterstützung bieten.
- Förderung von Neubauprojekten: Bei der Planung eines Neubaus kann ein KfW-Kredit helfen, die Finanzierungskosten zu optimieren und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen zu profitieren.
- Finanzielle Entlastung: Wenn Sie als Bauherr oder Käufer von Immobilien eine langfristige Finanzierung mit niedrigen Zinsen suchen, kann ein KfW-Kredit eine attraktive Option sein.
- Zuschüsse und Tilgungszuschüsse: In einigen Programmen sind auch Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse enthalten, die die finanzielle Belastung weiter reduzieren können.
Die Höhe der KfW-Förderung bei Neubauprojekten hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom gewählten Förderprogramm und den spezifischen Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
Für das neue Förderprogramm “KNN – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit 296) beträgt die Förderung bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Beim Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude” (Kredite 297 & 298) beträgt die maximale Förderungshöhe 150.000 € pro Wohnung. Und beim Förderprogramm “Wohneigentum für Familien – Neubau” (Kredit 300) liegt der Kredithöchstbetrag zwischen 170.000 und 270.000 €.
Die genauen Fördersätze und Bedingungen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website der KfW zu überprüfen oder sich direkt bei einem Finanzberater oder Ihrer Bank zu informieren. Dort erhalten Sie auch detaillierte Informationen über die erforderlichen Nachweise und Antragsverfahren.
Die Zinssätze für KfW-Kredite können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der aktuellen Marktentwicklung, der Laufzeit des Kredits und dem gewählten Programm. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Website der KfW zu besuchen oder sich direkt an Ihre Bank oder einen Finanzberater zu wenden. Dort finden Sie die aktuellsten Informationen zu Zinssätzen, Konditionen und Fördermöglichkeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zinssätze regelmäßig angepasst werden können, daher ist es wichtig, sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren.
Beide Kredite fallen in das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude”. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der Kredit 297 die Voraussetzung stellt, dass der Neubau der privaten Selbstnutzung dient, während der Kredit 298 für Sie infrage kommt, wenn ein Wohngebäude mehrere Wohneinheiten aufweist.
Anspruch auf einen KfW-Kredit haben in der Regel verschiedene Personengruppen, abhängig vom spezifischen Förderprogramm. Hier sind die allgemeinen Voraussetzungen für den Zugang zu KfW-Krediten:
- Privatpersonen:
- Eigentümer von Wohnimmobilien, die eine energetische Sanierung oder einen Neubau planen.
- Käufer von Immobilien, die ein energieeffizientes Haus erwerben möchten.
- Unternehmen:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in energieeffiziente Technologien investieren oder ihre Betriebsstätten modernisieren möchten.
- Freiberufler und Selbstständige können ebenfalls Anspruch auf bestimmte Programme haben.
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen:
- Kommunen, gemeinnützige Organisationen und andere öffentliche Einrichtungen können ebenfalls KfW-Förderungen beantragen, insbesondere für Projekte im Bereich der Energieeffizienz oder des sozialen Wohnungsbaus.
- Bau- und Sanierungsprojekte:
- Die Projekte müssen bestimmten Anforderungen entsprechen, wie z.B. dem Erreichen eines bestimmten energetischen Standards (z.B. KfW-Effizienzhaus-Standard).
- Antragstellung über Banken:
- KfW-Kredite werden in der Regel über Banken oder Finanzdienstleister beantragt. Daher müssen Antragsteller auch die jeweiligen Anforderungen der Bank erfüllen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen je nach Programm variieren können. Daher empfiehlt es sich, die spezifischen Bedingungen des gewünschten KfW-Programms auf der offiziellen Website der KfW zu überprüfen oder sich direkt bei einer Bank oder einem Finanzberater zu informieren.
Um einen Kredit bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu erhalten, müssen Sie einige Schritte befolgen. Hier ist eine allgemeine Anleitung:
- Informieren Sie sich über die Förderprogramme:
Besuchen Sie die offizielle Website der KfW, um sich über die verschiedenen Förderprogramme zu informieren. Jedes Programm hat spezifische Anforderungen und Konditionen, z.B. für Neubau, energetische Sanierung oder Unternehmensfinanzierung. - Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt die Voraussetzungen des gewählten KfW-Programms erfüllt. Dazu gehören oft bestimmte energetische Standards oder andere Kriterien. - Erstellen Sie einen Finanzierungsplan:
Überlegen Sie, wie viel Geld Sie benötigen und wie das Projekt finanziert werden soll. Berücksichtigen Sie auch mögliche Eigenmittel. - Suchen Sie eine Bank oder einen Finanzdienstleister:
KfW-Kredite werden nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über Banken und Finanzdienstleister. Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder eine andere Bank, die KfW-Förderungen anbietet. - Antragstellung:
Reichen Sie den Antrag auf den gewünschten KfW-Kredit bei Ihrer Bank ein. Die Bank wird Ihnen dabei helfen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Zu den benötigten Unterlagen können gehören: Nachweise über Ihr Einkommen, Informationen zum geplanten Projekt (z.B. Baupläne), Nachweise über bereits vorhandene Eigenmittel und gegebenenfalls Gutachten zur Energieeffizienz. - Prüfung durch die Bank:
Die Bank prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob sie Ihnen den Kredit gewährt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. - Kreditvertrag:
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Kreditvertrag von der Bank, den Sie unterzeichnen müssen. - Auszahlung des Kredits:
Nach Unterzeichnung des Vertrags erfolgt die Auszahlung des Kredits gemäß den vereinbarten Bedingungen. - Durchführung des Projekts:
Nutzen Sie die Mittel entsprechend dem genehmigten Projektplan und halten Sie alle Auflagen ein. - Dokumentation und Nachweis:
Je nach Programm müssen möglicherweise Nachweise über die Verwendung der der Fördermittel erbracht werden. Dies gilt insbesondere für Förderprogramme, die auf energetische Sanierungen und Neubauten abzielen.
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