BEG EM: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bietet attraktive finanzielle Anreize, um die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu verbessern. Mit gezielten Förderungen für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Heizungstausch oder Solarthermie trägt die BEG EM dazu bei, Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Einzelmaßnahmen gefördert werden und wie hoch die Förderung ausfallen kann. Nutzen Sie die Chance, Ihr Gebäude nachhaltiger und kosteneffizienter zu gestalten!
Inhalt
- Was ist die BEG EM Förderung?
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)
- Heizungsoptimierung
- Wie hoch ist die BEG-Förderung
- Zuschusshöchstgrenzen der BEG EM Förderung
- Boni für einzelne Maßnahmen
- FAQ: BEG EM – Häufige Fragen zur Förderung
Was ist die BEG EM Förderung?
Die BEG-EM Förderung ist eines von drei Teilprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die beiden anderen Teilprogramme sind BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude). Es handelt sich dabei um Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die BEG EM Förderung zielt speziell auf einzelne Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden, den Austausch von Heizungen oder die Installation erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Ziel dabei ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken, die Umwelt zu entlasten und langfristig Kosten zu sparen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten und soll den Umstieg auf nachhaltige Gebäudetechnologien erleichtern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden in erster Linie private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, die ihre Immobilien (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) energetisch sanieren möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. Voraussetzung ist, dass die geförderten Maßnahmen dazu beitragen, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern und bestimmte technische Standards zu erfüllen. Wichtig ist zudem, dass die Maßnahmen fachgerecht geplant und umgesetzt werden, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.

Die BEG Einzelmaßnahmen im Überblick
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung von Außenwänden: Maßnahmen wie die Außendämmung oder Innendämmung, um Wärmeverluste zu reduzieren
- Dachdämmung: Isolierung des Daches oder Dachbodens, um den Wärmeverlust nach oben hin zu minimieren
- Fenster und Türen: Austausch alter Fenster und Außentüren gegen moderne, energieeffiziente Modelle mit verbesserten Wärmedämmeigenschaften
- Fassadensanierung: Komplettsanierung der Gebäudehülle zur Verbesserung der Dämmwerte
Anlagentechnik (außer Heizung)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Einbau, Austausch oder Modernisierung von kontrollierten Lüftungsanlagen, die mit Wärmerückgewinnung ausgestattet sind, um den Energieverbrauch für Lüftung zu reduzieren
- Anpassungen an die Gebäudetechnik: Maßnahmen wie die Optimierung der Regelungstechnik, Steuerungssysteme oder intelligente Gebäudetechnik, um den Energieverbrauch effizienter zu steuern.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)
- Erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung: Installation von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen (z.B. Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- oder Erd-Wasser-Wärmepumpen), Biomasseanlagen oder andere erneuerbare Heizsysteme
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Heizungsoptimierung
- Verbesserung der Anlageneffizienz
- Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Wie hoch ist die BEG-Förderung?
Die Höhe der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hängt von der jeweiligen Maßnahme ab und kann variieren. Zusätzlich gibt es für einzelne Maßnahmen Boni, die Sie beantragen können. Im Allgemeinen betragen die Fördersätze:
- 15% für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- 15% für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung)
- 15% für Heizungsoptimierungen zur Verbesserung der Effizienz
- 30% für Einzelmaßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- 50% für die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
- 50% für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater
Zuschusshöchstgrenzen der BEG EM Förderung
Die Höchstgrenzen unterscheiden sich je nach Maßnahme.
Bei der Heizungsoptimierung für Wohngebäude liegt die Zuschusshöchstgrenze bei 60.000€ pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden liegt die Zuschusshöchstgrenze bei 500,00€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Hinzu kommen höchstens 20.000€ für die Fachplanung und Baubegleitung.
Für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) beträgt die Zuschusshöchstgrenze bei Wohngebäuden 30.000€ für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000€ für jede weitere Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden wird je nach Größe des Gebäudes unterschieden. Für Nichtwohngebäude bis zu einer Nettogrundfläche von 150 Quadratmetern beträgt die Zuschusshöchstgrenze 30.000€. Bei größeren Nichtwohngebäuden liegt die Grenze bei 200€ pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Boni für einzelne Maßnahmen
- Einkommensbonus: Bei einem Haushaltseinkommen bis zu 40.000€ erhöht sich die Förderung für Anlagen zur Wärmerzeugung (Heizungsanlagen) um 30 Prozentpunkte
- iSFP-Bonus: Wenn die energetischen Sanierungsmaßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte
- Klimageschwindigkeitsbonus: Wenn Sie Ihre alte Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-, Etagen- oder Nachspeicherheizung gegen eine neue Heizungsanlage austauschen, erhöht sich die Förderung um 20 Prozentpunkte
- Effizienzbonus für Wärmepumpen: Die Förderung für Wärmepumpen erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
- Emissionsminderungs-Zuschlag: Sie erhalten pauschal 2.500,00€ als Zuschlag für besonders effiziente Biomasseheizungen
FAQ: BEG EM - Häufige Fragen zur Förderung
Der Unterschied zwischen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) liegt in ihrer Funktion, Zielsetzung und Art der Förderangebote.
Die BEG hat als Träger des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und fokussiert sich auf die Bündelung verschiedener Förderinstrumente für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.
Die KfW hingegen ist eine staatliche Förderbank, die spezielle Kredite und Zuschüsse anbietet, um Investitionen in energetische Sanierungen, nachhaltiges Bauen und andere wichtige Projekte zu fördern.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, Förderungen der BEG und KfW-Programme zu kombinieren. Wenn Sie BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit 358 & 359 bei der KfW beantragen. Dabei handelt es sich um einen Förderkredit, der bis zu 120.000€ pro Wohneinheit betragen kann.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist aktuell bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Diese Frist gilt für alle Förderanträge, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Förderung nur so lange verfügbar ist, wie Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sollten die Mittel vorzeitig erschöpft sein und nicht aufgestockt werden, könnte die Förderung auch vor dem offiziellen Ende eingestellt werden .
Wenn Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Schritte zur Beantragung einer Fristverlängerung
- Formlosen Antrag vorbereiten: Erstellen Sie ein formloses, schriftliches Anschreiben, in dem Sie die Gründe für die Verzögerung darlegen. Beispiele für solche Gründe sind Lieferschwierigkeiten, Verzögerungen bei der Verfügbarkeit von Handwerkern oder unvorhersehbare Wetterbedingungen.
- Einreichung über das BAFA-Portal: Laden Sie das unterschriebene Schreiben zusammen mit dem Zuwendungsbescheid auf das BAFA-Förderportal hoch: https://fms.portal.bafa.de. Dazu benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten.
- Fristgerechte Antragstellung: Der Antrag auf Verlängerung muss frühestens 8 Wochen vor Ablauf und spätestens am Tag des Ablaufs des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich.
- Warten auf Bestätigung: Nach Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Beachten Sie, dass die tatsächliche Bestätigung der Verlängerung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In einigen Fällen kann es mehrere Monate dauern, bis die Verlängerung offiziell bestätigt wird.
Wichtige Hinweise
- Maximale Verlängerung: Der Bewilligungszeitraum kann um bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn die Verzögerung nicht vom Antragsteller zu vertreten ist.
Energie-Fachberater - Fristwahrung: Achten Sie darauf, die Fristen einzuhalten. Nach Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraums ohne genehmigte Verlängerung verfällt der Förderanspruch.
Keine direkte BEG EM-Förderung für Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 werden Photovoltaikanlagen nicht mehr über die BEG EM gefördert. Dies gilt auch für die Förderung von Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungsoptimierung. Eine Ausnahme bestand früher, wenn die PV-Anlage im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung installiert wurde und der Verzicht auf die EEG-Einspeisevergütung erklärt wurde. Diese Möglichkeit wurde jedoch ebenfalls eingestellt.
Sie haben aber die Möglichkeit, die Investition in Photovoltaikanlagen durch KfW-Kredite fördern zu lassen!
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