Fenstertausch im Altbau
Neue Fenster können die Wärmedämmung verbessern und für weniger Heizkosten sorgen. Wenn im Altbau ein Fenstertausch ansteht, müssen verschiedene Punkte beachtet werden, damit das Ziel – angenehm warme und zugluftfreie Räume bei gesenktem Energieverbrauch – auch erreicht wird.
Wann macht der Fenstertausch im Altbau Sinn?
Grundsätzlich ist ein Fenstertausch immer dann sinnvoll, wenn die vorhandenen Fenster vor 1995 eingebaut wurden. Denn dann liegen in der Regel Fenster mit Einfachverglasungen oder die nur wenig wärmedämmenden Verbund- oder Kastenfenster mit schlechten U-Werten vor. Fenster, die später eingebaut wurden, sind meist schon Wärmedämmfenster. In diesem Fall lohnt es sich, den U-Wert bestimmen zu lassen und die vorhandenen Fenster und Türen im Rahmen einer Energieberatung auf ihre Gebrauchsfähigkeit hin prüfen zu lassen.
In der Regel kein Einsparpotential bietet der Austausch vorhandener Zwei- und Dreifachwärmeschutzfenstern mit Beschichtung und Gasfüllung. Diese verfügen in der Regel bereits über einen U-Wert ab 1,3, ein Austausch würde nicht zu einer Kosteneinsparung führen. Allerdings kann es Sinn machen, diese Fenster auf den fachgerechten und dichten Einbau hin zu prüfen.
Tipp
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) bietet einen kostenlosen Energie-Check an. Ein Fachmann prüft die vorhandenen Fenster sowie den gesamten energetischen Zustand des Gebäudes und gibt Tipps zu sinnvollen Sanierungsmaßnahmen.
Neue Fenster – Vorsicht Schimmel
Durch einen Fenstertausch im Altbau mit neuen dichten Fenstern mit guter Wärmedämmung wird der natürliche Luftaustausch innerhalb des Hauses reduziert. Dies erhöht die Luftfeuchtigkeit, die dann an kühlen, mangelhaft gedämmten Wänden kondensiert und einen Nährboden für Schimmel bildet. In vielen Fällen macht der Fenstertausch deshalb nur in Kombination mit einer energetischen Fassadensanierung Sinn, bei der auch die Dämmung der Außenwände und des Dachs verbessert werden. Ein besonders wichtiger Punkt sind die Laibungen. Beim Ausmessen der neuen Fenster sollte eine Dämmschicht dort mit eingerechnet werden.
Fachgerechte Montage nach RAL
Wichtig und auch anspruchsvoll ist der fachgerechte Einbau der neuen Fenster im Altbau. Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der DIN 4108-7 muss die Fensteranschlussfuge luftdicht ausgeführt sein. Die Montage nach RAL arbeitet nicht mit Pauschallösungen, sondern nach dem Grundsatz, dass die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Anschlussfuge zwischen Fenster und Mauerwerk muss dabei verschiedene Anforderungen erfüllen:
- Luftdichtigkeit
- Dauerhafte Schlagregendichte
- Standfestigkeit der Konstruktion
- Keine Tauwasserbildung
- Aufnahme von Längen- und Querschnittsveränderungen der Rahmenprofile
Fachbetriebe, die eine Fenstermontage nach RAL als allgemein anerkanntem Standard anbieten, berücksichtigen diese Anforderungen und finden für die oft speziellen baulichen Voraussetzungen im Altbau Lösungen, die diese erfüllen.
Fenstertausch in denkmalgeschützten Gebäuden
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz? Dann sind beim Fensterbau weitere Aspekte zu berücksichtigen. Je nach Status und Vorgaben der örtlichen Denkmalschutzbehörde müssen zum Beispiel Konstruktion oder Optik der Fenster erhalten werden. Je nach Vorgaben werden die neuen Fenster originalgetreu nachgebaut. Lassen es Konstruktion und Zustand der vorhandenen Fenster zu, kommt auch eine Fenstersanierung in Frage.
Was kostet der Fenstertausch?
Die Kosten für einen Fenstertausch hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:
- Größe und Art der neuen Fenster
- Rahmenmaterial
- Qualität der Verglasung
- Sonderausstattung
- Ausbau- und Einbaukosten der Fenster
Den geringsten Einfluss auf den Preis hat dabei die Fenstergröße, entscheidender sind Rahmenmaterial und Verglasung sowie Zusatzausstattungen und Sonderformen.
Hinweis
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderprogramme an, die die finanzielle Belastung beim Tausch der Fenster durch zinsvergünstigte Kredite oder einen Zuschuss reduzieren. Wichtig für die Beantragung: Mit der Baumaßnahme darf erst nach der Förderzusage begonnen werden.
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