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Notausstiegsfenster

Notausstiegsfenster sind Fenster, die im Falle eines Brandes oder anderer Unfälle den Ausgang aus einem Gebäude ermöglichen und so als zweiter Rettungsweg dienen. Besonders dann, wenn die Treppen bereits blockiert sind und Aufzüge nicht genutzt werden dürfen, ist das Fenster oft der einzige Weg.

Notausstiegsfenster
Zuletzt aktualisiert am 20.02.2026

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Notausstiegsfenster?

Es handelt sich dabei um einen Ausgang aus dem Gebäude und kann als zweiter Rettungsweg dienen

Vorschriften

Ein Notausstiegsfenster muss mindestens 1,20 m hoch und 0,90 m breit sein

Funktion

Das Notausstiegsfenster kann ein normales Raumfenster sein, es darf aber nicht abschließbar sein und muss ein Klapp- oder Klapp-Schwing-Fenster sein.

Sicherheit im Ernstfall – Notausstiegsfenster Konstruktion und Funktionen

Neben bestimmten Mindest- und Höchstabmessungen werden an ein Notausstiegsfenster keine besonderen Anforderungen gestellt, es handelt sich also um ein ganz normales Fenster, dass gleichzeitig auch als Raumfenster dienen kann. Ist das Fenster ein Dachfenster ist lediglich wichtig, dass es sich dabei um ein Klappfenster oder ein Klapp-Schwing-Fenster mit einem Schwing-Öffnungswinkel von 180 Grad handelt, eventuell mit Hilfen für die leichte Erreichbarkeit versehen. Das kann zum Beispiel ein Podest oder eine Treppe sein. Das Fenster darf außerdem nicht abschließbar sein, um in jedem Fall die Öffnung zu ermöglichen. Hinsichtlich des Rahmenmaterials gibt es keine Einschränkungen, hier entscheidet der persönliche Geschmack: Holzfenster eignen sich ebenso wie Fenster aus Kunststoff oder Aluminium.

Tipp: Gerade bei Dachfenstern im ausgebauten Dachgeschoss muss das Fenster die geforderten Wärmeschutzwerte einhalten.

Ein geschlossenes weißes Notausstiegsfenster mit einem auffälligen grünen Hinweisschild am Rahmen

Wann ist ein Notausstiegsfenster Pflicht?

Ein zweiter Rettungsweg – zu dem auch ein Notausstiegsfenster gehören kann – ist immer dann nötig, wenn in einem Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 Meter kein Sicherheitstreppenraum oder ein anderer baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Grundsätzlich ist ein zweiter Rettungsweg immer nötig, sobald eine Nutzungseinheit – das kann eine Wohnung, eine Arztpraxis oder eine Produktionsstätte sein – über mindestens einen Aufenthaltsraum verfügt.

Rechtliche Vorschriften zum Notausstiegsfenster

Laut Bauordnung muss ein Notausstiegsfenster mindestens 1,20 m hoch und 0,90 m breit sein. Dies bezeichnet die lichten Maße, also die tatsächlichen Öffnungsmaße bei geöffnetem Fenster. Für die leichte Zugänglichkeit darf die Brüstungshöhe maximal 1,20 m betragen, das Fenster muss leicht zugänglich sein. Auch für den Außenbereich gibt es Vorschriften: Bei Notausstiegsfenstern im Dach darf der Abstand zur Traufkante des Daches horizontal gemessen, nicht größer als 1,20 m sein. Schließlich muss das notwendige Fenster als Notausgang dafür zugelassen sein. Dies wird durch ein gültiges BG-Prüfzeichen bestätigt.

Neben der Bauordnung gelten auch die Vorschriften aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan. Hier ist folgendes festgelegt (Punkt 6, Abs. 8):

„Für Notausstiege sind erforderlichenfalls fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und raschen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe, Steigeisen oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).“

Notausstiegsfenster: Preise und Kosten

Da für die Funktion als Notausstiegsfensters weniger die Konstruktion als Einbauort und lichte Größe entscheidend ist, entsprechen die Preise für diese Funktionsfenster denen herkömmlicher Fenster. Ein Dachfenster mit Holzrahmen, Zweifach-Sicherheits-Isolierglas, Klapp-Schwing-Funktion und einer Größe von 1,14 x 1,40 cm kostet ab 1.000 Euro, gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten.

FAQ: Häufige Fragen zu Notausstiegsfenstern

Welche Vorschriften gibt es für Dachfenster mit Notausstieg?

Dachfenster als Notausstieg müssen gemäß Landesbauordnungen (LBO) und DIN 18065 eine lichte Öffnung von mindestens 0,90 m Breite × 1,20 m Höhe bieten, mit einer Brüstungshöhe maximal 1,20 m über der Fußbodenoberkante und einer maximalen Entfernung von 1 m zur Traufkante. Zusätzlich sind sie ohne Werkzeug leicht öffnbar, dürfen nicht abschließbar sein, benötigen ggf. fest verbaute Ausstiegshilfen und ein BG-Prüfzeichen. Landesspezifische Abweichungen (z. B. Bayern 0,60 m × 1,00 m) erfordern Abstimmung mit der Baubehörde.

Welche Mindestmaße müssen Notausstiegsfenster haben?

Notausstiegsfenster müssen im lichten Maß eine Mindestbreite von 0,90 m und eine Mindesthöhe von 1,20 m aufweisen, wobei die untere Kante maximal 1,20 m über der Fußbodenoberkante liegen darf. Für Dach- oder Bodenöffnungen gelten abweichend 0,70 m x 0,70 m oder ein lichter Durchmesser von 0,70 m, immer gemäß Landesbauordnungen und DIN 18065.

Wie funktioniert ein Notausstiegsfenster?

Ein Notausstiegsfenster funktioniert durch einfaches Öffnen ohne Werkzeug, oft mit Klapp- oder Schwingmechanismus (bis 180° bei Dachfenstern), um eine lichte Öffnung von mind. 0,90 m × 1,20 m zu schaffen, sodass Personen schnell hindurchklettern oder austeigen können. Zusätzliche Hilfen wie Gasdruckfedern, Griffe oder Tritte erleichtern die Bedienung und den Ausstieg ins Freie oder auf das Dach

Ist ein Dachfenster-Notausstieg ein zweiter Rettungsweg?

Ja, ein Dachfenster kann als Notausstieg und damit als zweiter Rettungsweg dienen, sofern es die Anforderungen der Landesbauordnungen (z. B. Mindestmaße 0,90 m × 1,20 m im Lichten), DIN 18065 und DIN 14094-2 erfüllt und maximal 1 m von der Traufkante entfernt liegt. Zusätzlich sind oft Ausstiegshilfen wie Tritte oder Haltegriffe erforderlich, und eine Abstimmung mit der örtlichen Brandschutzbehörde ist empfehlenswert, da je nach Dachneigung weitere Maßnahmen wie Nottreppen notwendig sein können.

Wie ist ein Notausstiegsfenster gekennzeichnet?

Ein Notausstiegsfenster wird gemäß ASR A2.3 und ASR A1.3 mit dem Sicherheitszeichen D-E019 „Notausstieg“ oder E016 „Notausstieg mit Fluchtleiter“ (ggf. mit Richtungspfeil) deutlich und dauerhaft gekennzeichnet. Die Beschilderung muss hochmontiert, gut erkennbar sein (auch bei Ausfall der Beleuchtung mindestens 30 Minuten nachleuchtend) und sich klar vom Hintergrund abheben

Ist ein Notausstiegsfenster mit Aufstieghilfe zulässig?

Ja, ein Notausstiegsfenster mit Aufstieghilfe ist zulässig, sofern es die Vorgaben der Landesbauordnungen (LBO), DIN 18065 und ASR A2.3 erfüllt, wie Mindestmaße (z. B. 0,90 m Breite, 1,20 m Höhe) und leichte Bedienbarkeit. Erforderlichenfalls müssen fest angebrachte Hilfsmittel wie Haltestangen oder Tritte vorhanden sein, um Brüstungen zu überwinden, wobei eine Abstimmung mit der örtlichen Baubehörde empfohlen wird

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