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Förderung Fenstertausch

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch des Gebäudebereichs deutlich zu senken. Rund zwei Drittel aller Gebäude wurden vor dem Jahr 1978 und somit vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet. Daher weisen vor allem alte Gebäude häufig einen schlechten energetischen Zustand und eine hohen Energieverbrauch für die Beheizung auf. In der Folge entsteht ein Drittel aller Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 in Deutschland durch die bestehenden Gebäude.

Paar steht vor Fenster und denkt über Fenster Förderung nach
Zuletzt aktualisiert am 06.11.2025

Der Austausch alter Fenster gegen neue Fensterelemente, die modernen energetischen Standards entsprechen, ist eine Maßnahme, die den energetischen Zustand eines alten Hauses deutlich verbessert. Dafür stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung. Wird das Haus umfassend zu einem Energieeffizienzhaus nach KfW-Standard umgebaut, so können Fördermittel für die neuen Fenster in Form von zinsgünstigen Krediten bei der KfW beantragt werden.

Zum anderen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) beantragt werden. Gefördert werden in diesem Rahmen maximal 20 Prozent (15 % + 5 % Bonus bei einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan) der förderfähigen Ausgaben, die je nach vorhandenen Voraussetzungen auf 30.000 bzw. 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt sind. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Tipp: Voraussetzung für die Förderung als BEG EM ist, dass seit der Erstellung des Bauantrags mindestens 5 Jahre vergangen sind und ein Energieeffizienz-Experte das Bauvorhaben betreut.

Ein Alternative zur Beantragung direkter Fördermittel ist die steuerliche Berücksichtigung des Fenstertauschs. Dabei können in drei Jahren insgesamt 20 % der Kosten von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass das Haus mindestens 10 Jahre alt ist und selbst bewohnt wird.

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