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Bauantrag Terrassenüberdachung

Das Dach über der Terrasse erweitert die Nutzungsmöglichkeiten des Freisitzes deutlich. Auch bei hohen Temperaturen oder leichtem Nieselregen bietet die Terrasse einen angenehmen und geschützten Aufenthaltsort. In den meisten Bundesländern muss für die Überdachung der Terrasse ein Bauantrag gestellt werden.

Bauantrag für Terrassenüberdachung stellen
Zuletzt aktualisiert am 06.11.2025

Wann braucht das Terrassendach eine Baugenehmigung?

Ob ein Terrassendach eine Baugenehmigung benötigt, hängt von den Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung und dabei vorwiegend von der Größe des Terrassendachs ab. Ebenfalls berücksichtigt werden müssen die maximale Tiefe sowie die Abstandsregelung zu anderen Gebäuden oder zur Grundstücksgrenze.

Genehmigungspflicht für Terrassendächer nach Bundesländern

  • Baden-Württemberg: über 30 m² Fläche
  • Bayen: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 3 m
  • Brandenburg: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 4 m
  • Bremen: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 3,5 m
  • Mecklenburg-Vorpommern: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 3 m
  • Niedersachsen: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 4,5 m
  • Nordrhein-Westfalen: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 4,5 m
  • Rheinland-Pfalz: mehr als 50 m³ Volumen
  • Sachsen: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 3 m
  • Sachsen-Anhalt: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 3 m
  • Schleswig-Holstein: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 3 m
  • Thüringen: über 30 m² Fläche und einer Tiefe von mehr als 4 m

Tipp: Außer in Hessen müssen alle Terrassendächer ab einer bestimmten Größe per Bauantrag genehmigt werden.

Grenzabstände einhalten!

Ebenfalls relevant sind die Grenzabstände. Nur wenn diese eingehalten werden, ist ein Terrassendach überhaupt genehmigungsfähig. Auch hier unterscheiden sich die Angaben in den einzelnen Bundesländern. In der Regel beträgt der geforderte Grenzabstand 3 m, in Baden-Württemberg sind zwei Meter ausreichend, Bremen und Hamburg fordern einen Abstand von mindestens 2,50 m zur Grundstücksgrenze.

Tipp: Soll die Terrassenüberdachung direkt an die Grenze gebaut werden, bzw. werden die geforderten Abstände unterschritten, muss der Nachbar sein Einverständnis schriftlich erklären.

Vorgaben aus dem Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt, womit und in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf. Die Vorgaben können sehr umfangreich oder auch ganz minimalistisch sein. Klassische Vorgaben macht der B-Plan zum Beispiel zu:

  • Haustyp
  • Größe und Lage der bebaubare Fläche (Baufenster, Baulinien, Baugrenzen)
  • Geschosszahl
  • Gebäudehöhe
  • Grundflächenzahl (GRZ)
  • Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Abstandsflächen
  • Dachformen
  • Ausrichtung
  • Dachneigung
  • Materialien
  • Je nachdem, was der Bebauungsplan vorsieht, gibt es also die Möglichkeit, dass die Errichtung einer Terrassenüberdachung gar nicht möglich ist, eine bestimmte Form und Optik aufweisen muss oder nur in bestimmten Bereichen errichtet werden darf. Der Bebauungsplan und seine Regelungen müssen im Bauantrag für die Terrassenüberdachung mit berücksichtigt werden, um die Genehmigungsfähigkeit zu gewährleisten.

Der Bauantrag fürs Terrassendach

Der Bauantrag für ein Gebäude oder Bauwerk besteht aus den sogenannten Bauvorlagen. Diese Unterlagen dienen der Bauaufsichtsbehörde, bzw. dem Bauamt´ zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit. Für eine Terrassenüberdachung müssen in der Regel folgende Vorlagen eingereicht werden:

  • Bauantragsformular mit Angaben zum Bauvorhaben
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen mit Bemaßung
  • Lageplan/ Katasterplan
  • Statischer Nachweis der Verbindung zum Gebäude
  • Abstandsflächen zum Nachbarn, bzw. zur Grundstücksgrenze
  • Nachweis der Materialien

Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet werden, zum Beispiel vom Architekten oder einem Handwerker, bzw. Bautechniker mit „kleiner“ Bauvorlageberechtigung.

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