Terrassenüberdachung: Rechtliche Aspekte
Bei Bauwerken wie einer Terrassenüberdachung gibt es in Deutschland bestimmte Regeln und Standards, die eingehalten werden müssen. Damit ist ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Sicherheit sollte dem Bauherren dann auch nach der Fertigstellung wichtig sein – mit dem richtigen Schutz vor Beschädigung. Von rechtlicher Seite gibt es beim Bau einer Terrassenüberdachung also zwei Dinge zu beachten:
- Das Baurecht von der Einholung einer Baugenehmigung bis zur Ausführung, die allen Regeln entspricht
- Der Versicherungsschutz, der eventuelle Schäden an der Überdachung abdeckt
Baugenehmigung nötig? Jein …
Grundsätzlich gilt: Jede Maßnahme, die ein Gebäude verändert, bedarf einer Baugenehmigung. Allerdings ist das Baurecht Ländersache. Ob man also für den Bau einer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt oder nicht, kann daher von Bundesland zu Bundesland variieren. Teilweise gibt es sogar Regelungen auf kommunaler Ebene, sodass sich von Stadt zu Stadt Abweichungen ergeben können.
Wer ohne Genehmigung baut, riskiert den Rückbau
Bauherren sollten sich aufgrund der uneinheitlichen Regelung vor der Planung und dem Bau der Terrassenüberdachung beim zuständigen Bauordnungsamt erkundigen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Wer ohne Genehmigung baut und erwischt wird, muss im schlimmsten Fall seine Terrassenüberdachung wieder abreißen. Zusätzlich droht auch eine Geldstrafe.
Doch auch wer eine Genehmigung hat, muss aufpassen: Das Terrassendach muss so gebaut werden, wie im Bauantrag beschrieben – zum Beispiel von den Abmessungen. Weicht die Ausführung ab, erlischt die Genehmigung.
Ob genehmigt oder nicht: baurechtliche Regelungen gelten
Unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht, muss der Bauherr bei der Ausführung seiner Terrassenüberdachung die Regeln des Baurechts einhalten. Dazu zählen zum Beispiel die ausreichenden Abstände der Überdachung zu Nachbargrundstücken. Darüber hinaus müssen die ausreichende Statik und die fachlich korrekte Ausführung der Konstruktion gewährleistet sein.
Versicherungsschutz: Gut versichert für unbeschwerten Gartengenuss
Ob Hagelschlag, Sturm oder Vandalismus – als Teil des Hauses ist die Terrassenüberdachung ebenso wenig vor Schäden gefeit, wie das Dach, die Fenster oder andere Bauteile wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage. Damit im Fall der Fälle nicht der Besitzer den Schaden allein tragen muss, ist die richtige Versicherung des Bauwerks wichtig. Hier lohnt sich zunächst das Gespräch mit der Gebäudeversicherung: Im günstigsten Fall ist die Terrassenüberdachung direkt über diese mitversichert. Das Anzeigen des neuen Bauteils ist aber auf jeden Fall sinnvoll und notwendig, um eventuelle Probleme im Schadensfall zu vermeiden.
Ist die Überdachung nicht über die Gebäudeversicherung mit abgedeckt, lässt sich im Gespräch mit dem Versicherer eine individuelle Lösung finden.
Ehrlich währt am längsten – die Angaben müssen stimmen
Wichtig ist, dass alle Angaben zur Terrassenüberdachung, die gegenüber der Versicherung gemacht werden, der Wahrheit entsprechen. So kann für den Versicherungsschutz beispielsweise entscheidend sein, ob die Arbeiten von einem Fachmann ausgeführt wurden oder nicht. Wer hier flunkert setzt seinen Versicherungsschutz leichtfertig aufs Spiel.
Mangelnde Pflege ist nicht versichert
Ein Problem beim Versicherungsschutz ergibt sich, wenn die Schäden aufgrund mangelnder Pflege auftreten. Wer die Konstruktion verwittern lässt, dem Holz einen regelmäßigen Schutzanstrich verwehrt oder die Materialien der Abdeckung nicht regelmäßig kontrolliert, kann nicht darauf bauen, dass die Versicherung im Schadensfall für die Kosten einsteht.
Weitere ausgewählte Ratgeber-Beiträge
Sie wünschen eine persönliche Beratung, ein individuelles Angebot oder Unterstützung beim Aufmaß und Einbau? Wir sind gerne für Sie da!
Persönliche Beratung

